Drohenführerschein – Wer darf, welche Drohne, wo fliegen?!

Spätestens seit dem 31.1.2020 ist dieses Thema einfach nicht mehr zu ignorieren. Zumindest für diejenigen die bereits eine Drohne haben, also eine s.g. Bestandsdrohne, oder für diejenigen, die sich eine Drohne kaufen möchten. Doch erstmal weg von den Umgangswörtern und zu der Liste der offiziellen Begriffe.
Glossar:

– UAV (unmanned Air Vehicle – zu deutsch: unbemanntes Luftfahrzeug) – Dies schließt nicht nur die Multicopter (Drohnen), sondern eben alle ferngesteuerten Luftfahrzeuge ein, also auch Flugzeuge, Ballons, Zeppeline

– UAS (unmanned Air System – zu deutsch: unbemanntes Luftfahrtsystem) – Dies ist die neuere Bezeichnung für UAV und findet auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamtes Verwendung

– VLOS (Visual Sight Of Line -zu deutsch: in Sichtweite) – Dies bedeutet das das UAV vom Piloten immer gut zu erkennen sein muss. Die Sichtweite ist also von Faktoren wie Wetter, Größe des UAS und Fluggebiet abhängig

– MTOM (Maximum Take Off Mass – zu deutsch: das maximal zulässige Abfluggewicht) – Dies ist vergleichbar mit dem zulässigen Gesamtgewicht beim Auto und bedeutet, dass es nicht um das tatsächliche, sondern eben um das, vom Hersteller angegeben, maximal zulässige Gewicht geht. Man kann also eine Drohne nicht „abspecken“, um in eine leichtere Klasse zu kommen.

– Vmax (meint die Höchstgeschwindigkeit und wird in Meter pro Sekunde m/s angegeben) – Als Hilfe sei hierzu gesagt das 1 m/s = 3,6 km/h sind

– Hmax (meint die maximal zulässige Flughöhe) – Diese ist mit nur minimalen Ausnahmen immer bei 120 Meter vom Boden unterhalb des UAV

– e-ID (elektronical idetification number – zu deutsch: elektronische Identifizierungsnummer) – Dies ist letztendlich deine Identifizierungsnummer mit der du als Pilot identifiziert werden kannst. Bei zukünftigen Drohnen bestimmter Klasse muss diese elektronisch gespeichert sein und wärend des Fluges permanent ausgesendet werden.

Dies soll zunächst reichen. Um sich an die Begriffe zu gewöhnen, da diese in den Prüfungen benutzt werden, werde ich auch diese Verwenden.
Nun mal zur guten Nachricht: Den s.g. kleinen Drohnenführerschein also den A1/A3 Kompetenznachweis kann man kostenlos beim Luftfahrtbundesamt machen und besteht aus 40 Fragen, wo die Meisten schon alleine mit logischen Verstand zu meistern sind.

Doch wie gehe ich vor?
– Zunächst registriert man sich als UAS Pilot und erhält so auch die Identifizierungsnummer (e-ID) – Dies ist für alle Piloten Pflicht außer bei dem UAS handelt es sich um ein ausgewisenes Spiezeug bzw. das UAS wiegt unter 250 g und hat KEINE Kamera. Für die Registrierung benötigt Ihr vorallem ein Foto vom Ausweis, sowie die Versicherungsnummer und noch andere personenbezogene Daten, die man aber wohl im Kopf hat. Wenn nicht dann hilft hier ein Blick auf den Ausweis.

– Dann startet man das Online Training beim LBA

– Hat man dies mit 80% bestanden (kann so oft wiederholt werden wie nötig), dann wird man automatisch zur Prüfung freigeschaltet. Wärend der Übungsprüfung sieht man sofort ob man die vorherige Frage richtig beantwortet hat (grüner Haken) oder eben falsch (rotes x) und kann dann auch wieder zurück gehen und die Frage solange korigieren bis Sie grün ist. Wichtig: Die Trainingsprüfung besteht nur aus 20 Fragen, während die tatsächliche Prüfung aus 40 Fragen besteht. Erreicht man mindestens 75% hat man bestanden und bekommt sofort sein Zertifikat.

Alles geschafft? Das kommt nun auf Deine Ambitionen an. Für den reinen Feldflieger ist nun alles erledigt, denn eine Haftpflichtversicherung ist ja bereits länger Pflicht und somit vorhanden, genauso wie die Plakette auf der Drohne.

Doch was ist mit A2? Den A1 und A3 Kompetenznachweis habe ich nun, warum sollte ich noch ein A2 Fernpiloten-Zeugnis machen?
Es gibt eigentlich nur 2 Szenarien die eine A2 Lizenz notwendig machen:
1. Du willst über Wohn- oder Industriegebiete fliegen und deine Drohne ist schwerer als 250 g
2. Du willst bis auf 30 bzw. 50 Meter an Personen ran, bzw. im Langsammodus sogar bis auf 3 Meter.
Kannst du Beides verneinen, dann ist das A2 Fernpiloten-Zeugnis für Dich höchstwahrscheinlich unwichtig (Ausnahmen bestätigen die Regel aber ob du eine Ausnahme bist, wirst du selber wissen)

Willst du aber eines der beiden Szenarien fliegen dürfen, dann kommst du nicht um die A2 Lizenz, bzw. das A2 Fernpiloten-Zeugnis rum und damit wären wir bei der schlechten Nachricht. Denn im guten Wissen, dass dies wohl auf die meisten UAS Piloten zutreffen wird, wird man hier auch ordentlich zur Kasse gebeten. bei der Copteruni habe ich den günstigsten Preis mit 299,- € gefunden. Sympatisch ist die Seite, weil man hier kostenlos in die Onlinekurse reinschauen kann und der kostenlose Bereich einen auch gleich auf den A1/A3 Kompetenznachweis vorbereitet. Es gibt noch einen 2. Onlineanbieter der 349,- € verlangt und aktuell noch einen Offline-Anbieter dessen Preise ich nicht kenne. Ich denke auch dass ein Offline-Kurs heutzutage eher uninteressant für die meisten ist. Wer sich dennoch dafür interessiert, findet alle Adressen von zertifizierten Prüfungsstellen (die Liste wird wohl hoffentlich noch länger) auch auf der Webseite des LuftFahrt Bundesamt

Nun noch mal ein wenig Buchstabensalat, denn neben den offenen Kategorien A1-A3 gibt es auch noch die UAS Kategorien C0-C4 wobei für Multikopter nur C0-C3 gilt. Die A Kategorien regeln was man wie und wo fliegen darf während die C-Kategorien das UAS ansich einstufen.
Diese C Kategorisierung ist Sache des Herstellers, der anhand der technischen Daten und Ausstattung, seine UAS in die entsprechende Kategorie zertifizieren lässt und diese dann auf der UAS anbringt. Dies hat auch zur Folge, dass selbstständige Änderungen an diesen Daten oder der Ausstattung dazu führt dass die Zertifizierung erlischt. Dies kann man sich wie beim TÜV fürs Auto vorstellen mit dem Unterschied, dass es zur Zeit keine „Einzelabnahme“ wie beim TÜV gibt. Also kann man zur Zeit nur von Änderungen an zertifizierten UAS abraten, um im Falle eines Falles vorallem Ärger mit der Versicherung zu vermeiden.
Nun kommen wir zum eingangs erwähnten Bgriff „Bestandsdrohne“ zurück, denn wie man sich schon denken kann, gilt die Zertifizierung nur für Drohnen die zukünftig auf den Markt kommen und wo der Hersteller eben diese auch hat zertifizieren lassen. Was ist also mit meiner „alten“ Drohne? Diese ist zunächst in C3 eingestuft und darf somit in A3 geflogen werden, also weit weg von Menschen und Gebäuden. Jedoch gibt es eine Übergangsregelung die bei einem MTOM zwischen 500 und 2000 Gramm auch das fliegen in A2 erlaubt, wenn man das A2 Fernpiloten-Zeugnis hat. Und damit wären wir wieder am Anfang denn dieses MTOM trifft auf nahezu alle gekauften Drohnen zu wie die DJI Mavic Modelle (außer Mini und Mini2), die Modelle von Hubsan und viele andere Drohnen, die zum Beispiel auch von Aldi und Co verkauft wurden oder direkt aus China/ebay/amazon wie Xiaomi, o.g. Hubsan, und viele mehr…

Eine genaue Übersicht der Kategorien findet Ihr auch bei drohnen.de

Der Hauptsächliche Unterschied der C-Kategorien liegt im MTOM, Vmax und technischen Einrichtungen wie Return to home.
C0 <250g; <19m/s C1 <900g; <19m/s C2 <4000g; >19m/s
C3 <25000g; >19m/s

Ab C3 sind auch technische Ausstattungen wie GEO Fencing, return to home, einstellbare Maximalhöhe (120m), Slowmodus (<3m/s) und weitere Voraussetzung. Nun nochmal zu den Bestandsdrohnen: Ob es eine nachträgliche Möglichkeit der Zertifizierung geben wird ist noch unklar und wenn dann wird dies wohl nur von namhaften Herstellern wie DJI vorgenommen. Ob Piloten für ihr UAS selbst eine „Einzelabnahme“ durchführen können steht ebenfalls noch in den Sternen.

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