Ich bezihe mich auf die folgenden 2 offenen Briefe:
https://ccc.de/updates/2012/drehbuchautoren
https://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0
Ich gebe zu, ich habe nicht alle Fachbegriffe und Formulierungen der Briefe verstanden aber das muss ich auch nicht um dazu eine eigene und vorallem einfache Meinung zu haben.
Ich bin Vertriebler und kenne mich mit dem Handel aus. Vereinfacht dargestellt läuft das wie folgt ab: Jemand erschafft etwas, produziert es und verkauft oder vermietet es. Oder der Erschaffende verkauft sein Werk an einen Produzenten, bzw. entwickelt etwas im Auftrag eines Produzenten und bekommt dafür eine Einmalzahlung oder eben ein regelmäßiges Gehalt. Wieviel das ist hängt vom “Wert” des Schaffenden ab. Ist er ein Garant für Erfolg kann er viel verlangen und ist der zu erwartende Erfolg unbekannt, dann wird er nicht so viel verdienen. Hier hilft nur Erfahrung, Qualität und Marketing, was den Verkaufspreis des Produkts stetig erhöht. Dazu kommen die Zwischenhändler die das Produkt ebenfalls verteuern aber dieses Manko durch Service und Vielfältigkeit wieder ausgleichen. Zwischenhändler unterteilen sich dabei in 2 Kategorien: Großhändler und Einzelhändler. Nun gab es in den letzten Jahzenten immer wieder Entwicklungen, wo besonders der Einzelhandel jedesmal den eigenen Untergang befürchtete. Dies waren zuerst die s.g. Fabrikverkäufe, dann waren es die Onlinehändler aber am Ende hat der Einzelhandel trotzdem überlebt, weil er anpassungsfähig ist.
Überträgt man dieses, zugegebener Maßen, vereinfachte Modell nun auf die Kunstwerke, ist es genauso. Der Urheber kann sein Werk, bzw dessen Nutzungsrechte gegen Einmahlzahlung verkaufen oder er verlangt für die Nutzung Gebühren aber behält dafür die Nutzungsrechte. Damit der Endkunde nicht die ganze Welt bereisen muss um seine Musiksammlung zu erweitern ist der Großhändler nötig, der die Werke zentralisiert und an die lokalen Einzelhändler verteilt. Und alles wäre sehr einfach.
Nun muss man noch die Endkunden differenzieren. Auf der einen Seite gibt es die Privaten und auf der Anderen die Geschäftskunden. Da der Geschäftskunde mit dem Produkt wiederum Geld verdient, muss er in der Regel dafür mehr bezahlen als der Privatkunde, was auch in Ordnung ist. Nun gibt es einen großen Unterschied zwischen “Kunstwerken” und herkömmlichen Produkten und das ist die Möglichkeit der Vervielfälltigung, was selbstverständlich jeder Produzent verhindern will. Aber gibt es da wirklich einen Unterschied? Natürlich ist es für einen Endkunden schwieriger die neue S-Klasse nachzubauen als ein Musikstück zu kopieren, was aber nicht am Preis, sondern an der nötigen Ausrüstung liegt. Nun werden alle schreien, dass man die Preise für die Ausrüstung erhöhen sollte die nötig ist eine CD zu kopieren. Aber was ist zum Beispiel mit einem T-Shirt? Jeder kann sich ein T-Shirt ganz leicht selber nähen und zahlt dafür auch weniger als für eines aus dem Geschäft. Trotzdem kauft die Masse sich das T-Shirt im Geschäft. Am Preis für die Ausrüstung kann es also nicht liegen. Der Unterschied liegt in der Differenz zwischen den Kosten für den Kauf und den Kosten für die Eigenproduktion. Dies wäre also wieder ein Argument die Ausrüstungskosten für CD-Replikationen zu erhöhen. Aber das kann man auch umdrehen, denn die T-Shirt Produzenten haben nicht verlangt die Preise für Stoffe, Nadel und Faden zu erhöhen, sondern haben durch effektive Produktion die Produktpreise soweit gesenkt, dass sich das Selbernähen für die Meisten nicht mehr lohnt. Und genau das ist der Weg den auch die Produzenten für Kunstwerke gehen müssen und dazu gehört abspecken des unnötigen Verwaltungsaparates der eigentlich nichts macht außer den Preis nach oben zu treiben. Und gerade im Musikbreich hat dies auch schon begonnen. Kostet eine CD ungefähr 20 Euro so kostet der Download des Albums und der passende Rohling meist nur die Hälfte oder sogar noch weniger. Möchte ich aber eine schöne Verpackung und ein aufwändiges Booklet zahle ich eben mehr. Dies kann man auch mit Bildern vergleichen. Im Urlaub kann ich ein Foto vom Strand machen und es Zuhause mit dem Drucker auf Papier bringen oder ich kann mir ein Ölgemälde des Strandes von einem Künstler malen lassen. In keinem der Fälle gibt es die unerlaubte Vervielfältigung, denn der Künstler hat sein Geld für das Ölgemälde bekommen und es kann Ihm egal sein ob ich es hinterher im Keller 10 mal nachmale und an meine Freunde verkaufe. Lediglich mein Kaufpreis wird sich erhöhen, da ich in dem Moment Geschäftskunde bin.
Das Ende vom Lied ist also: Wir brauchen nur eine Institution, die überwacht wer den Endkundenpreis zahlt und wer den Geschäftskundenpreis zahlt. Um dies überwachen zu können muss nur jeder Replikator (Drucker, Brenner, usw…) eine einmalige ID sowie eine fortlaufende Seriennummer in das replizierte Medium einbetten, damit jeder Zeit nachvollziehbar ist wer welches Medium hergestellt hat. Sollte also ein Privatkunde die Idee haben seine CD zu vervielfälltigen und diese zu verkaufen, so wird Ihm im Nachhinein der Geschäftskundenpreis zzgl. einer Strafgebühr berechnet. Diese Strafgebühr kann zur Finanzierung der überwachenden Institution genutzt werden.
Dies hat natürlich nichts mit dem Rechtsschutz der Marke zu tun, da der in der Verantwortung des Inhabers liegt. Wenn ein Produzent für ein T-Shirt 200,- Euro verlangt muss er davon ausgehen, dass viele auf die Idee kommen dieses zu kopieren und mit riesigen Gewinnspannen zu verkaufen. Dies führt dazu, dass der Produzent mehr in den Markenschutz investieren muss und folglich weniger verdient oder die Preise erhöhen muss. Dies kann aber nicht das Problem des Gesetzgebers sein.